Kosten

Gesetzlich Versicherte

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen können meine Praxis nach einer Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail direkt aufsuchen, sie benötigen keine Überweisung, z.B. seitens des Hausarztes. Bis auf die Vorlage der Krankenversicherungskarte sind für die Inanspruchnahme der ersten Gespräche keine weiteren Formalitäten notwendig. Die Kosten werden von den gesetzlichen Versicherungen vollständig übernommen.

Privatversicherte, Beihilfebereichtigte und Selbstzahler*innen

Alle medizinischen Leistungen meiner Praxis sind durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig, sofern Psychotherapie bei einem ärztlichen Psychotherapeuten zu den Leistungen laut Ihren Versicherungsbedingungen gehört. Die Abrechnung erfolgt monatlich, die Bezahlung per Banküberweisung nach Rechnungserhalt. Das Behandlungshonorar für psychotherapeutische Leistungen wird nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet. Hierzu wird zwischen Behandler und Patient*in ein Behandlungsvertrag geschlossen. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei. Das für die Erstattung der Leistungen erforderliche Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Gesprächsstunden und die Höhe der erstatteten Sätze unterscheiden sich je nach Versicherung Tarif allerdings erheblich. Gleiches gilt für Beihilfestellen, bei denen sich zudem die übernommene Anzahl der Stunden oft von der Anzahl unterscheidet, die die private Krankenversicherung erstatten würde. Sprechen Sie deshalb unbedingt im Vorfeld mit Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme und das weitere Vorgehen.

Selbstzahler*innen können zu Beginn der Behandlung die Zahlungsmodalitäten in Absprache mit mir gestalten, Berechnungsgrundlage ist auch hier die GOÄ.