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Kapazitäten

Ich muss leider darauf hinweisen, dass meine Kapazitäten für Kurzzeittherapie bis auf Weiteres vollständig belegt sind. Ich kann deshalb keine neuen Klient*innen aufnehmen. Einzelne Beratungsgespräche im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde sind grundsätzlich möglich, derzeit aber auch oft über viele Wochen ausgebucht. Ab einer gewissen Auslastung kann ich auch hier keine neuen Termine vergeben, weil es organisatorisch kaum machbar und letztlich auch nicht im Sinne der Sprechstunde wäre, diese Termine auf Monate im Voraus zu belegen.

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) einen Beratungstermin im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten vermittelt zu bekommen. Die TSS der KVH ist 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche, unter der Telefonnummer 116117 erreichbar. Egal, ob die Patienten medizinische Hilfe durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) benötigen oder einen Termin beim Haus- oder Facharzt oder Psychotherapeuten vermittelt bekommen möchten – es gilt nur noch eine Nummer. Darüber hinaus sind für die Patienten ab 1. Januar 2020 Termine online unter www.eterminservice.de und über die 116117.app buchbar.

Ich bin selbst auch alles andere als glücklich mit der Situation. Niemand tritt diesen Beruf an, um ständig Menschen, die Unterstützung suchen, abzuweisen. Die Wetterau ist offiziell, also laut Bedarfsplanung, mit 210% in der Überversorgung. Das heisst, dass wir (in der Theorie) mehr als doppelt so viele Psychotherapeuten haben, wie vorgesehen. Das hat mit der Realität nur leider nichts zu tun, weil diese Planung aus den 90er Jahren ist.

Im Bereich Psychotherapie ist der Bedarf in den letzten 10-20 Jahren aber enorm gestiegen, und die Versorgung wird dem nicht gerecht. Es ist nicht so, dass wir nicht genügend Psychotherapeuten zur Verfügung hätten. Es gibt massenweise gut ausgebildete junge Kolleginnen und Kollegen. Es ist aber nicht möglich, sich einfach niederzulassen und in eigener Praxis mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Dafür benötigt man einen „Kassensitz“ und diese sind seit Jahren limitiert. Im Grunde kann man sich nur mit einer neuen (Kassen-)Praxis niederlassen, wenn andere Psychotherapeuten aus Altersgründen oder wegen eines Umzugs ihren Kassensitz abgeben. Diese Situation ist politisch gewollt, denn es ist bekannt, wie viele zusätzliche Kassensitze erforderlich wären, um den Bedarf zu decken (Gutachten im Auftrag des GB-A, siehe S. 36). Eine angemessene Steigerung der Zulassungen wird durch den Gesetzgeber aber konsequent verweigert und stattdessen nur unzureichende Erhöhungen oder verwaltungstechnisch komplizierte Flickwerk-Maßnahmen zur Umverteilung der „knappen Ware“ Psychotherapie vorgenommen (siehe z.B. die verrückten Ideen im Rahmen der TSVG-Gesetzgebung). Ich rate allen, vor der nächsten Bundestagswahl sehr gründlich in die Wahlprogramme der jeweiligen Parteien zu schauen, was dieses Thema betrifft.

Ich tue mein Bestes, um möglichst vielen Menschen ein gutes Angebot machen zu können und so meinen Beitrag zur Versorgung in der Region zu leisten. Aber auch mein Arbeitstag hat nur 8 Stunden. Ich führe in der Regel maximal 5 Gespräche pro Tag, weil ich nur so gewährleisten kann, dass ich gut vorbereitet, mit voller Kompetenz und größtmöglicher Aufmerksamkeit mit meinen Klienten im Kontakt bin. Nicht zuletzt kann ich nur dann ein verlässlicher und hilfreicher Gesprächspartner sein, wenn ich meine eigenen Belastungsgrenzen im Blick behalte. Eine meiner Grundhaltungen ist, dass ich sorgsam mit mir umgehe und sicherstelle, dass ich stets innerhalb meiner eigenen Kräfte und Möglichkeiten – nicht darüber hinaus – arbeite. Sonst wäre ich in dem was ich tue nicht glaubwürdig.

Für weitere Hintergründe zur schwierigen Lage in der psychotherapeutischen Versorgung empfehle ich Ihnen zudem die Folge des ZDF Magazin Royale vom 04.02.2022.